Anlagenrelevanz beachten
Inventarisierte Gegenstände bleiben Eigentum der TU Dortmund. Bei der Weitergabe meldet die inserierende Person die Nutzungsänderung an die Anlagenbuchhaltung (Dez. 5.2).
Das gilt bei einem Anschaffungswert zwischen 150 € und 1.000 € (angeschafft bis 31.12.2017) oder über 800 € (angeschafft ab 01.01.2018). Darunter ist keine Meldung nötig.
Formular „Mitteilung über die Nutzungsänderung" – erst nach Einsendung ist der Tausch abgeschlossen.