Auf dieser Plattform geben Mitarbeitende der TU Dortmund nicht mehr benötigte Gegenstände intern weiter – von IT-Hardware über Büroausstattung bis zu Laborausstattung. Diese Seite erklärt den Ablauf und die Regeln.

So läuft es ab

Anmelden

Melden Sie sich mit Ihrer TU-Kennung an. Ein eigenes Passwort benötigen Sie nicht – die Anmeldung läuft über das zentrale Single Sign-On (SSO) der TU Dortmund.

Anzeige einstellen

Über „Anzeige aufgeben“ legen Sie eine Anzeige an: Kategorie wählen, Titel und Beschreibung eintragen, Fotos hochladen und den Zustand angeben. Ihre Kontaktdaten sind Pflicht – sonst kann sich niemand bei Ihnen melden.

Kontakt aufnehmen

Interessierte melden sich direkt per E-Mail oder Telefon bei Ihnen. Die Plattform hat keine Nachrichtenfunktion – sie zeigt nur die Kontaktdaten aus der Anzeige.

Übergabe absprechen

Ort, Zeitpunkt und – falls gewünscht – eine Kostenbeteiligung beziehungsweise Umbuchung klären Sie eigenverantwortlich untereinander. Über die Plattform läuft keine Zahlung.

Übergabe melden

Bei inventarisierten Gegenständen muss die inserierende Person die Nutzungsänderung der Anlagenbuchhaltung (Dez. 5.2) melden. Das betrifft Gegenstände mit einem Anschaffungswert

  • zwischen 150 € und 1.000 €, angeschafft bis 31.12.2017, oder
  • über 800 €, angeschafft ab 01.01.2018.

Füllen Sie dafür das Formular „Mitteilung über die Nutzungsänderung“ aus und senden Sie es per E-Mail an die Anlagenbuchhaltung. Erst nach Einsendung des Formulars ist der Tausch abgeschlossen.

Liegt der Wert darunter, ist kein Formular nötig und die Anlagenbuchhaltung muss nicht informiert werden.

Anzeige löschen

Ist der Gegenstand weitergegeben, löschen Sie Ihre Anzeige bitte unter „Mein Konto → Meine Anzeigen“. So bleibt die Plattform aktuell und niemand meldet sich unnötig.

Bitte unbedingt beachten

Ist der Gegenstand noch funktionsfähig?

Stellen Sie keine defekten oder beschädigten Gegenstände ein. Die Plattform dient nicht der Entsorgung. Möchten Sie etwas verschrotten lassen, nutzen Sie bitte die Anmeldung zur Elektroschrott-Abholung.

Aus Drittmitteln finanziert?

Gegenstände, die aus Drittmitteln finanziert wurden, dürfen nur eingestellt werden, wenn der Drittmittelgeber zugestimmt hat oder die Gegenstände in das Eigentum der TU Dortmund übergegangen sind. Halten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit Dez. 5.3.

Bleibt es an der TU?

Über die Plattform geben Sie Gegenstände ausschließlich innerhalb der TU Dortmund weiter. Eine Weitergabe an Externe – auch an gemeinnützige Einrichtungen oder über Verfahren wie die Zollauktion – ist hierüber nicht möglich.

Das wird hier nicht getauscht

  • Private Gegenstände
  • Gefahrgüter und Chemikalien
  • Versuchstiere und Pflanzen für Forschungszwecke
  • Personalisierte Sicherheitsausrüstung
  • [KLÄREN: Wissenschaftliche Anlagen und Geräte – im Fachbereichsdokument in Klammern,
    also noch offen]

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